Der Denkmalschutz rettet die Yorckbrücken
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Stilllegung der Bahnhöfe im Zuge der deutschen Teilung verloren viele der Yorckbrücken ihre Funktion. Zudem waren die Eigentumsverhältnisse kompliziert: Die Brücken lagen in West-Berlin, gehörten aber zum Teil der Deutschen Reichsbahn in der DDR. Genutzt wurden die Brücken weiterhin von der S-Bahn und Zügen zum Postbahnhof sowie zum Anhalter Güterbahnhof. Instandsetzungen und Modernisierungen veränderten das Erscheinungsbild einiger Brücken deutlich.
In den nach dem Mauerfall völlig neuen Verkehrskonzepten für das wiedervereinigte Berlin rückten auch die Yorckbrücken in den Fokus. Im Zuge der Erneuerung der Nord-Süd-Achse und der Anbindung des neuen Hauptbahnhofs entstand 2002 eine neue viergleisige Brücke, deren Bau zum Abriss einer alten Brücke führte.
Die hohen Instandhaltungskosten der Yorckbrücken waren immer wieder Anlass für kontroverse Diskussionen über Abriss und Erhaltung. Als verkehrstechnisches Denkmal stehen die Yorckbrücken bereits seit 1993 aufgrund ihrer orts- und baugeschichtlichen sowie ihrer künstlerischen Bedeutung unter Schutz. Für die 24 historischen Brücken gilt damit ein generelles Erhaltungsgebot. Das Yorckbrückenensemble steht bis heute für den Einfluss der Eisenbahn auf die Entwicklung Berlins und ein unverwechselbares Stadtbild.